Betreiber von Wettbüros müssen Sozialkonzepte vorlegen können
Wer ein Wettbüro betreibt, unterliegt der Gewerbeordnung und den daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften. Seit dem 01.07.2012 hat der Staat jedoch zusätzlich den so genannten Glücksspielstaatsvertrag herausgegeben, nach dem Betreiber von Spielhallen, Gaststätten, Wettbüros oder einer Spielbank ein vollständiges Sozialkonzept vorlegen können müssen. Dieses beinhaltet hauptsächlich Merkmale, Verlauf und Maßnahmen zur Bekämpfung von Spielsucht, aber auch die richtige Dokumentation von gesperrten Spielern. Da Spielsucht noch immer ein heikles und zuweilen schwieriges Thema ist, sollen Mitarbeiter eines Wettbüros künftig besser geschult sein. Nur so können sie eine beginnende Spielsucht erkennen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Suchtbekämpfungsstellen warnen schon lange vor der wachsenden Zahl an Spielsüchtigen, doch bisher waren Betreiber einer Spielbank, eines Wettbüros oder von Spielhallen nicht explizit dazu verpflichtet, einen Nachweis über eine erfolgte Schulung zu erbringen. Sozialkonzepte sollen diesen Mangel nun beheben und einen wichtigen Teil zum Thema Spielsuchtbekämpfung leisten. Für das Glücksspiel gelten seitdem verschärfte Regeln, die bei Nichtbeachtung zur sofortigen Schließung des Betriebs führen können. Mit Hilfe unserer Schulungen können die Betreiber jedoch die notwendigen Kenntnisse erlangen. Zum Abschluss erfolgt eine kurze Sachkundeprüfung, die das erlangte Wissen bescheinigt und das Sozialkonzept zu einem rechtlich anerkannten Nachweis macht. Abgehalten werden die Seminare von erfahrenen Suchtberatern sowie von Diplompsychologen, die den Teilnehmern interessante und zugleich erschreckende Fakten zum Thema Spielsucht erläutern.
Glücksspiel ja – Sucht nein
Was als harmloser Zeitvertreib beginnt, kann in einer langjährigen und scheinbar ausweglosen Sucht enden. Das Glücksspiel zieht täglich tausende Spieler in Spielhallen, Wettbüros oder eine Spielbank, wo sie ihr Glück an Automaten, Arcade-Spielen oder Sportwetten versuchen. Die harmlos wirkenden Sportwetten können den Spieler jedoch gleichermaßen abhängig machen wie das Spielen in einer Spielbank oder in Spielhallen. Nur, wenn die Mitarbeiter eines Wettbüros die Gefahren sowie den Verlauf einer Sucht genau kennen, können sie im Notfall eingreifen und Spieler rechtzeitig vom Wettbetrieb ausschließen. Dabei muss die Sperrung eines Spielers genauestens dokumentiert werden und auf Nachfrage des Gewerbeamts unmittelbar vorgezeigt werden können. Die Merkmale einer Sucht sind vielseitig und nicht immer sofort erkennbar. Daher ist es besonders wichtig, dass die Betreiber eines Wettbüros wie auch ihr Personal dahingehend geschult werden, dass sie verschiedene Anzeichen frühzeitig erkennen und dementsprechende Maßnahmen einleiten. In unserer Schulungen für Sozialkonzepte erfahren sie Teilnehmer Wissenswertes über das Thema Spielsucht und ihre Gefahren, bekommen hilfreiche Tipps, wie sie bestimmte Anzeichen deuten und wie sie sich zu verhalten haben, um das Suchtpotenzial weitestgehend zu minimieren.
Sozialkonzept für Wettbüros – ab sofort verpflichtend
Wer als Betreiber eines Wettbüros kein Sozialkonzept vorweisen kann, muss unter Umständen mit einer sofort Schließung seines Betriebes rechnen. Die Vorlegung eines Sozialkonzepts ist für alle Bereiche des Glücksspiels verpflichtend, um verstärkt auf die Gefahren aufmerksam zu machen und die Suchtgefahr von vornherein so minimal wie möglich zu halten. Den Hinweis, dass das Glücksspiel süchtig machen kann, ignorieren viele Spieler und schenken ihm keinerlei Aufmerksamkeit. Umso wichtiger ist es für Betreiber von Wettbüros, Spieler bei drohender Suchtgefahr zu sperren und vom Spielbetrieb auszuschließen. Ein geschultes Auge sowie das nötige Fachwissen über dieses brisante Thema sind dafür von essenzieller Bedeutung. Gemeinsam mit einem Psychologen entwickelten wir daher eine intensive Schulung, bei der alle relevanten Aspekte behandelt werden, die das Sozialkonzept fordert. Mit Abschluss einer kurzen Sachkundeprüfung erhalten alle Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung, die als rechtlich gültiges Sozialkonzept anerkannt wird. Durch die Einführung der Sozialkonzepte wird dem Glücksspiel die nötige Beachtung geschenkt, die bei der Vielzahl an Gefahren notwendig ist. Die minutiöse Einhaltung fordert eine genaue Beobachtung des Spielbetriebs und des Verhalten der anwesenden Spieler. Daher bieten wir Wettbüros umfassende Schulungen an, um das geforderte Sozialkonzept schnell und unkompliziert zu erlangen.
Per Schulung zum Sozialkonzept
Als Betreiber einer Spielbank, eines Wettbüros oder von Spielhallen müssen Sie den Nachweis einer Sachkundeprüfung für Spielhallen und Wettbüros erbringen. Auf einfachstem Wege erlangen Betreiber eines Wettbüros diesen in einer unserer zahlreichen Schulungen, die speziell auf die Abläufe und Gefahren in Wettbüros abgestimmt sind. Da die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Vorschriften erfüllen müssen, können Sie sich auf unserer Homepage über die in Ihrem Bundesland gültigen Regularien informieren, die Sie in Ihrem Sozialkonzept beachten müssen. Die Seminare finden in zahlreichen Standorten bundesweit statt, sind aber auch via Internet möglich. Per Webinar bekommen die Teilnehmer alle relevanten Fakten erklärt, können Fragen rund um das Thema Spielsucht und dessen Bekämpfung stellen und erhalten detaillierte Informationen, was das Gewerbeamt sowie der Vertrag zum Glücksspiel zum ordnungsgemäßen Führen eines Wettbüros, einer Spielbank oder von Spielhallen vorschreibt. Auf unserer Homepage finden Sie zudem viele weitere Informationen zum Thema Sozialkonzepte. Weiterhin finden Sie auf unserer Seite unser gesamtes Schulungsangebot sowie viele interessante Fakten zu den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, dem Glücksspielstaatsvertrag und unsere Tätigkeit.