Sozialkonzepte auch für Betreiber von Gaststätten wichtig
Betreiber von Gaststätten unterliegen dem Glücksspielstaatsvertrag, wenn sie mindestens einen Glücksspielautomat in ihren Räumlichkeiten aufgestellt haben. Der Vertrag trat am 1.7.2012 in Kraft und befasst sich mit der Einhaltung der für Gaststätten und Spielhallen relevanten Vorschriften zum Thema Suchtgefahr. Schon bereits mit einem einzigen aufgestellten Spielautomaten zählen Betreiber von Gaststätten zu den Glücksspielbetreibenden und müssen per Sozialkonzept den Nachweis erbringen, dass sie auf diesem Gebiet geschult wurden. Diese Schulung beinhaltet eine detaillierte Aufklärung zum Thema Spielsucht. Es wird erläutert, wie eine Spielsucht entsteht, wie der Verlauf ist und mit welchen Konsequenzen der Betroffene rechnen muss. Weiterhin erhalten die Teilnehmer der Schulung interessante Informationen aus den Bereichen Jugendschutz, Merkmalen einer Spielsucht sowie Maßnahmen zur Bekämpfung. Das äußerst brisante Thema Spielsucht scheint speziell in Gaststätten untergeordnet zu sein, ist jedoch ein nicht zu verachtender Faktor. Besonders das harmlos wirkende Spiel mit Kindern und Jugendlichen während des Wartens auf beispielsweise das Essen kann das Suchtpotenzial enorm fördern und bedarf daher einer besonderen Aufmerksamkeit. Für Betreiber von Spielhallen ist ein Sozialkonzept unumgänglich, da ihre Haupteinnahmequelle aus dem Betrieb mit Unterhaltungsautomaten und anderen Spielen besteht. Betreiber von Gaststätten hingegen müssen nur dann ein Sozialkonzept nachweisen, wenn sie einen oder mehrere Spielautomaten in ihren Räumlichkeiten stehen haben. Wird dieser entfernt, so entfällt auch die Nachweispflicht für das Sozialkonzept.
Sozialkonzept Gaststätten – Sachkundenachweis für die Gastronomie
Oftmals gibt es in Gaststätten schon seit Jahren oder Jahrzehnten einen Spielautomaten, dem der Gastronom kaum noch Beachtung schenkt. Doch künftig muss er sich entscheiden, ob er den Automaten behalten möchte und somit zu den Nachweispflichtigen für Sozialkonzepte fällt. Er ist dann per Gesetz dazu verpflichtet, sich einer intensiven Schulung über Spielsucht zu unterziehen und erhält mit einer kurzen Sachkundeprüfung am Ende jeder Schulung die schriftliche Bestätigung über das erlangte Wissen. Während der Schulung befasst sich der Gastronom intensiv mit den Merkmalen und dem Verlauf der Spielsucht, erfährt wichtige Fakten zu den Gefahren und lernt, wie man das Suchtrisiko in Gaststätten minimieren kann. Erfahrene Diplompsychologen wie auch Suchtberater führen Sie durch das Seminar, das sowohl via Internet als auch in einem der zahlreichen Standorte deutschlandweit abgehalten wird. Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Sozialkonzept sowie unser komplettes Schulungsangebot inklusive der angebotenen Schulungsorte.
Im Fokus der Schulung zum Sozialkonzept stehen Präventionsmaßnahmen, um das Suchtpotenzial bei Spielern frühzeitig zu reduzieren und eine Sucht gar nicht erst entstehen zu lassen. Erfahren Sie interessante Einzelheiten über die Wirkungsweise von Glücksspielgeräten und wie man vermeidet, dass ein harmloses Hobby zu einer schwer wiegenden und folgenreichen Sucht wird. Sie lernen, wie Sie die ersten Anzeichen einer Spielsucht deuten und dafür sorgen können, dass gefährdete Spieler in Ihrer Gaststätte nicht in die Sucht rutschen. Das gesetzlich geforderte Sozialkonzept fordert weiterhin die fachgerechte Dokumentation geeigneter Ansprechpartner und Kontaktstellen in Ihrer Gaststätte. Gern vermitteln unsere Spezialisten Ihnen dieses Fachwissen und unterstützen Sie bei Ihrem Sozialkonzept.
Sozialkonzepte für eine bessere Suchtprävention und Transparenz
Nicht nur die Betreiber von Gaststätten mit Spielautomaten müssen ein Sozialkonzept vorweisen können. Auch Betreiber von Wettbüros und Spielhallen fallen unter die Glücksspieltreibenden und müssen über kurz oder lang ein vollständiges Sozialkonzept nachweisen können. Dabei legt der Glücksspielstaatsvertrag besonderen Wert auf Aufklärung, Transparenz und vorbeugende Maßnahmen, um die Spielsucht frühzeitig zu erkennen und geeignete Schritte dagegen vorzunehmen. Um den meist schleichenden Suchtprozess einschätzen und erkennen zu können, sieht das Sozialkonzept vor, zunächst intensive Schulungen wahrzunehmen. Nur so lernen Gastronomen den richtigen Umgang mit dem heiklen Thema Spielsucht und dessen Konsequenzen. Mit Bescheinigung des Sachkundenachweises wird den Betreibern von Gaststätten bestätigt, dass sie das notwendige Wissen erlangt haben. Diese Bescheinigung wird gleichzeitig als rechtlicher Nachweis für das geforderte Sozialkonzept anerkannt. Unser Unternehmen besteht aus erfahrenen Suchtberatern, Diplom- und Verkehrspsychologen, Psychotherapeuten und psychologischen Beratern. Wir vermitteln Ihnen in unseren Schulungen die notwendigen Kenntnisse rund um das Thema Sozialkonzept, Suchtprävention und Spielsucht. Dabei stehen Ihnen unsere Dozenten jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Wir schulen sowohl Betreiber von Gaststätten als auch Wettbüros, Spielhallen und Spielbanken und vermitteln den Teilnehmern alle relevanten Informationen für ihr jeweiliges Sozialkonzept. Um unsere Schulungen in ganz Deutschland anbieten zu können, haben wir zahlreiche Standorte in unserem Schulungsangebot gelistet. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Schwerpunkte der Sozialkonzepte gefordert, die Sie der für Sie zusammengestellten Liste auf unserer Homepage entnehmen können. Besuchen Sie unser Seminar und erhalten Sie alle notwendigen Fachkenntnisse für die Bereiche Spielhallen und Gaststätten und sorgen Sie per Sozialkonzept für die rechtlich korrekte Einhaltung aller Vorschriften.
Nutzen Sie auch unser Servicepaket Sozialkonzept
Gern versorgen wir Sie neben einer intensiven Schulung zum Thema Spielsucht und Präventionsmaßnahmen mit unserem Servicepaket Sozialkonzept. Dabei steht Ihnen eine Beratungshotline zur Verfügung und wir kümmern uns um die Werbematerial für Ihre Gaststätte wie Plakate, Broschüren und vieles mehr. Natürlich informieren wir Sie regelmäßig über Neuerungen auf dem Gebiet Sozialkonzept und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit beratend zur Seite. Nutzen Sie unser umfassendes Angebot im Bereich Sozialkonzept und profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung.