Nachweispflicht eines Sozialkonzepts für Spielhallen

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 01.07.2012 sind Spielhallenbetreiber dazu gesetzlich verpflichtet, ein Sozialkonzept für GeldspielautomatenSpielhallen nachweisen zu können. Um diesen Nachweis erbringen zu können, bedarf es intensiver Schulungen zu verschiedenen Themen, wie Suchtverhalten und Prävention. Im Fokus jeder Schulung steht zunächst Aufklärungs- und Informationsarbeit, um die Gründe für Spielsucht kennenzulernen. Weiterhin werden die Gefahren der gewerblichen Unterhaltungsautomaten erläutert und aufgezeigt, wie sich Mitarbeiter in Spielhallen verhalten sollen. Ziel unserer Schulungen ist es, Spielhallen-Betreiber auf die Risiken von Spielsucht aufmerksam zu machen und ihnen mit Abschluss des Sachkundenachweises ein rechtlich anerkanntes Sozialkonzept an die Hand zu geben, mit dem sie ihre gesetzliche Pflicht gemäß der Gewerbeordnung erfüllen.

Das Sozialkonzept für Spielhallen als Suchtprävention

Die Gründe für eine Sucht sind vielseitig. Oft geht der Sucht ein langer, schleichender Prozess voraus, bei dem der betroffene Spieler gar nicht merkt, dass er suchtgefährdet ist. Neben klassischen Geldspielgeräten bietet die Spielhallenindustrie unter anderem Simulationsspiele, Flipper oder Arcade-Spiele, die allesamt nur ein Ziel haben: die Aufmerksamkeit des Spielers zu wecken. Zu diesem Zweck laden gemütliche Stühle und Hocker den Spieler ebenso zum Verweilen ein wie ansprechende Musik und aufleuchtende Symbole, selbst wenn der Spieler noch kein Geld eingeworfen hat. Mit Hilfe unserer Schulung klären wir die Betreiber detailliert darüber auf, aus welch unterschiedlichen Beweggründen Menschen in Spielhallen gehen, wie die Industrie auf sie wirkt und wie man ein harmloses Hobby von einer beginnenden Sucht differenzieren kann. Die Auswirkungen von spielsüchtigen Menschen auf ihr gesamtes Leben können verheerend sein und neben psychischen Belastungen weit reichende finanzielle Probleme mit sich ziehen.  Betroffene kommen aus dieser Situation nur schwer wieder von alleine heraus, da sie die Flucht in die Glücksspielwelt nicht selten lediglich als Flucht vor dem Alltag, nicht aber als gefährliche Sucht erkennen. Umso wichtiger ist es für Spielhallenbetreiber, sich intensiv im Rahmen unseres Sozialkonzepts für Spielhallen mit diesem schwierigen Thema auseinander zu setzen, um im Einzelfall richtig handeln und eingreifen zu können.

Die einzelnen Elemente unserer Schulungen für Spielhallenbetreiber

Unsere Schulungen werden ausschließlich von erfahrenen Dozenten gehalten, die den Teilnehmern strukturiert alle relevanten Themen erläutern. Wir gehen dabei jedoch nicht nur auf die Merkmale und Gefahren einer Spielsucht ein, sondern behandeln weitere wichtige Themen, die Sie als Spielhallenbetreiber im Rahmen eines Sozialkonzepts per Gesetz vorweisen können müssen. Dazu gehört, dass die Spielhalle gemäß den geltenden Vorschriften geführt werden muss und dass Spieler auf eigenen Wunsch für das Spielen gesperrt werden. Diese Sperrungen müssen regelmäßig überprüft werden, um zu verhindern, dass aus dem übermäßigen Spielekonsum eine Sucht wird. In unserer Schulung erfahren Sie, wann Geldwechselvorgänge als steuerfrei gelten und wann die zur Zeit in Deutschland gültige Mehrwertsteuer von 19% anfällt.  Weiterhin muss im Sozialkonzept dokumentiert sein, dass minderjährige Spieler keinen Zutritt zu Ihrer Spielhalle haben. Speziell bei Jugendlichen ist das Suchtpotenzial enorm groß und muss daher auf ein Minimum reduziert werden.  Die gesetzlichen Bestimmungen für Minderjährige müssen daher diskussionslos eingehalten werden, um die Jugend zu schützen und das Suchtpotenzial in keinster Weise zu fördern. Unsere Schulungen sind das Ergebnis einer Zusammenarbeit mit einem Psychologen, die Ihnen  detaillierte Informationen über das Führen einer Spielhalle gibt. Die damit verbundenen Pflichten müssen jedem Betreiber unmissverständlich klar sein, da die Gewerbeordnung wie auch der Glücksspielstaatsvertrag strenge Regularien hinsichtlich des Spielhallenbetriebs aufgestellt haben.

Per Schulung und Sachkundenachweis zum Sozialkonzept

Unsere Schulungen sind darauf ausgelegt, dass Betreiber nützliche Informationen zum Thema Suchtprävention und dem rechtmäßigen Führen eines Spielhallenbetriebs bekommen, Antworten auf Fragen rund um die abzuführenden  19% Mehrwertsteuer erhalten und ihr Personal auf wichtige Faktoren hinweisen können, um alle gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Unsere Schulungen gelten als  Sachkundenachweis für Spielhallen, der ebenfalls per Gesetz vom Betreiber erbracht werden muss. Im Anschluss an jede Schulung erfolgt eine kurze Sachkundeprüfung, die das erworbene Wissen bestätigt und schriftlich bescheinigt. Da je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen gelten, können Sie sich auf unserer Homepage einfach und schnell über die für Sie gültigen Vorschriften informieren. Wir bieten für jedes Bundeland Schulungen an, die Sie sogar per Internet wahrnehmen können. Wer aus praktischen oder Zeitgründen ein Webinar bevorzugt, findet hier eine Liste mit Schulungsterminen. So können Betreiber von Spielhallen aus ganz Deutschland ohne großen Aufwand unser umfangreiches Schulungsangebot nutzen und auf diese Weise das geforderte Sozialkonzept erlangen. Unsere Dozenten sind erfahrene Diplompsychologen und Suchtberater, die an vielen Standorten Deutschlands ebenfalls für Sie zur Verfügung stehen. Besuchen Sie unsere Schulungen und erfahren interessante Fakten rund um die Themen Gewerbeordnung, Glücksspielstaatsvertrag, 19% Mehrwertsteuer, Merkmale und Verlauf einer Spielsucht, Maßnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung sowie allgemeine Informationen aus Bereichen wie Wirkung von Glücksspielautomaten, fachgerechte Aufrechterhaltung des Spielhallenbetriebs und Sperrung von Spielern. Auch zum Thema richtige Dokumentation des Spielbetriebs, den rechtlichen Vorschriften zum Führen einer Spielhalle und natürlich dem seit Juli 2012 notwendigen Sozialkonzept als Ganzes erhalten Sie in unseren Schulungen Antworten.