Sachkundenachweis für Betreiber von Spielhallen

Bundesweit unterliegen Betreiber von Spielhallen dem Glückspielstaatsvertrag, der zum 01.07.2012 in Kraft getreten ist. Nach dem Gesetzestext sind Sie verpflichtet, einen Sachkundenachweis für Spielhallen vorweisen zu können, der belegt, dass Sie sich mit der Suchtprävention befassen und Ihre Kundschaft vor der Spielsucht schützen. Die Spielsucht ist in Deutschland ein noch immer relativ verschwiegenes Thema, dennoch leiden Tausende Erwachsene unter dieser Suchterkrankung. Nur in wenigen Fällen leidet die betroffene Person allein an der Sucht, die Folgen belasten unter anderem enge Familienangehörige. An der Spielsucht erkrankte Personen ruinieren sich finanziell und setzen ihr Einkommen im Glücksspiel ein, in der Hoffnung, den großen Gewinn zu erspielen. Sie als Betreiber einer Spielhalle sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, bei der Bekämpfung der Spielsucht mitzuwirken. Können Sie kein Sozialkonzept und den Sachkundenachweis für Spielhallen vorlegen, droht Ihnen ein stattliches Bußgeld und im Wiederholungsfall sogar der Entzug Ihrer Konzession. Der Glückspielstaatsvertrag regelt genau, welche Anforderungen Sie und Ihr Personal erfüllen müssen, um Glücksspiele jeglicher Art anbieten zu dürfen.

Allerdings ist die Thematik der Spielsucht komplex, sodass die Auflagen der Gesetzesregelung ohne Hintergrundwissen nicht erfüllt werden können. Daher erfordert der Gesetzgeber von Ihnen, dass Sie sich und Ihr Personal regelmäßigen Schulungen unterziehen, um die Gefahren der Spielsucht korrekt einschätzen und die Bekämpfung der Sucht einsetzen zu können. Durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen Schulung erhalten Sie den Sachkundenachweis für Spielhallen und können Ihren Spielbetrieb aufrechterhalten.

Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrags

Zusammengefasst sind Sie durch den Glücksspielstaatsvertrag dazu verpflichtet,

  • Ihre Spielstätte nach den geltenden Vorschriften zu führen,
  • Ihre Gäste aktiv vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen,
  • sicherzustellen, dass minderjährige Spieler keinen Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten haben,
  • Spieler auf eigenen Wunsch hin in Ihrer Spielstätte zu sperren,
  • die Sperrung von Spielern regelmäßig zu überprüfen,
  • Spielhallen übergreifende Sperren weiterzugeben und zu beachten,
  • Ihren Spielbetrieb ausreichend zu dokumentieren.

All diese Punkte umfasst das Sozialkonzept, welches Sie für Ihren Betrieb erstellen müssen. Im Rahmen der Fachschulung erlernen Sie die notwendigen Kenntnisse zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebs und die landesspezifischen Gesetzesgrundlagen, die jedes Bundesland zusätzlich zu den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages erstellen kann.

Wir haben zusammen mit einem Psychologen eine Schulung entwickelt, an der Sie aus dem ganzen Bundesgebiet teilnehmen können. Während des Seminars informieren wir Sie ausreichend über die Gefahren und Anzeichen der Spielsucht und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie aktiv zur Suchtprävention beitragen können. Die Schulung gilt direkt als Sachkundenachweis für Spielhallen und beinhaltet eine kurze Sachkundeprüfung, die Ihr Wissen bescheinigt.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage über die für Ihr Bundesland geltenden gesetzlichen Bestimmungen und nehmen Sie unser Schulungsangebot war. Über unser Webinar können Sie der Schulung sogar von ihrem Standort aus über das Internet beiwohnen und somit bequem Ihren Sachkundenachweis für Spielhallen erwerben.