Sachkundenachweis für Betreiber einer Gaststätte

Wussten Sie, dass Sie als Gastronom bereits Glücksspiele veranstalten, sobald Sie in ihrer Gaststätte nur einen einzigen Glücksspielautomaten aufstellen? Sie lesen es richtig, die begehrten Spielgeräte zählen vor dem Gesetz zum Glücksspiel. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Automaten bereits seit Jahrzehnten zur Grundausstattung vieler Gaststätten gehören. Für Sie als Gastronom hat die Medaille tatsächlich zwei Seiten. Freuen Sie sich einerseits über die zusätzlichen Einnahmen und das Lächeln auf den Gesichtern Ihrer Gäste, wenn diese einen Volltreffer erzielen, müssen Sie sich andererseits um das Wohlergehen ihrer Gäste sorgen. Als Gaststättenbesitzer unterliegen Sie der Fürsorgepflicht, die weit über die gängigen Sicherheitsvorkehrungen hinausgeht – sofern Sie einen Glücksspielautomaten anbieten. Ihre Fürsorgepflicht umfasst in diesem Fall den Sachkundenachweis für die Gastronomie.

Wieso wird ein Sachkundenachweis für Gastronome zwingend benötigt?

Sachkundenachweis? Einen weiteren? Diese Frage stellen Sie sich zu Recht und dennoch kommen Sie nicht an der Bescheinigung vorbei, sofern Sie Ihren Gästen die Möglichkeit zum Glücksspiel bieten möchten. Sie unterliegen den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags, der am 01.07.2012 in Kraft getreten ist und von Ihnen soziale Verantwortung und Präventionsmaßnahmen zur Eingrenzung der Spielsucht erfordert. Der Hauptbestandteil der gesetzlichen Anforderungen an Sie als Gastronom ist die Erstellung und Umsetzung eines Sozialkonzepts. Um dieses umsetzen zu können, benötigen Sie zuerst das notwendige Fachwissen, welches Sie auf dem Schulungswege erhalten. Ihr Konzept weist beispielsweise aus, welche Maßnahmen Sie betreiben, um Jugendliche vom Glücksspiel fernzuhalten und spielsuchtgefährdete Personen zu schützen. Erst, wenn Sie ausreichend geschult sind und ein Sozialkonzept besitzen, erhalten Sie den Sachkundenachweis für die Gastronomie.

Doch reichen die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags noch weiter. Nicht Sie allein müssen die Vorgaben des Gesetzes und Ihres Sozialkonzepts umsetzen, auch Ihre Mitarbeiter benötigen das Wissen, welches für den Sachkundenachweis für die Gastronomie erforderlich ist. Um sich und Ihre Mitarbeiter auf die Vorgaben vorzubereiten, wurde ihnen eine Frist gesetzt, die je nach Bundesland spätestens im Jahr 2016 abläuft.

Sachkundenachweis mithilfe des Sozialkonzepts erhalten

Können Sie keinen Sachkundenachweis für die Gastronomie vorlegen, werden Sie mit einem empfindlichen Bußgeld belegt und können im Wiederholungsfall mit dem Entzug Ihrer Konfession belangt werden. Dieses Risiko möchten Sie natürlich nicht eingehen, Ihren Gästen wollen Sie jedoch ebenfalls nicht das Spiel am Glücksspielautomaten vorenthalten. Aus diesen Gründen sollten Sie sich schon jetzt mit den

  • Inhalten und Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags befassen,
  • ein Sozialkonzept erstellen und in Ihrer Gaststätte etablieren,
  • sich Informationsmaterialien rund um die Spielsucht besorgen,
  • und die Kontaktdaten des Ansprechpartners der Hilfestellen zur Bekämpfung der Spielsucht in Ihrem Betrieb hinterlegen.

Wir helfen Ihnen nun, aktiv zu werden und sich das Fachwissen anzueignen. Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz über unsere Schulungsangebote und erstellen Sie gemeinsam mit uns ein umsetzbares Sozialkonzept, welches Ihnen die Aufstellung von Spielautomaten ermöglicht und als Grundlage gilt, um den Sachkundenachweis für die Gastronomie zu erhalten.