Regelungen Bundesländer Sozialkonzept

Seit dem 1.Juli 2012 ist der Glücksspieländerungs-Staatsvertrag (GlüÄndStV) in Kraft. Die Umsetzung obliegt den jeweiligen einzelnen Bundesländern unter Einbeziehung der Landesspielhallengesetze. Im GlüÄndStV werden Werbung, Sperrzeiten, Sozialkonzept, Spielerschutz sowie die Aufklärungspflichten für Betreiber einheitlich geregelt. Nachdem jedoch die Umsetzung auf Grundlage  der Ausführungsbestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, finden Sie auf sozialkonzept.org die gesetzlichen Kriterien für Ihr Bundesland durch das Klicken auf Ihr jeweiliges Bundesland in nebenstehender Karte:

Landesspezifischen Auflagen:

Als Automatenunternehmer, Spielhallenbetreiber und Gaststätten-Inhaber kommen dadurch erneut weitere Kosten auf Sie zu. Wir helfen Ihnen, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Auflagen der Länder sind kurzfristig zu erfüllen und unmittelbar umzusetzen. Die Bundesländer geben mit den länderspezifischen Ausführungsbestimmungen gesetzliche Regelungen für gewerbliche Glücksspielanbieter vor.

Sozialkonzept für gewerbliches Glücksspiel:

Wir bieten Ihnen ein einheitliches Sozialkonzept für alle Spielhallen sowie Gaststätten mit Spielautomaten.

Erweiterte Schulungsbestimmungen zum landesspezifischen Sachkunde-Nachweis:

Um eine Zertifizierung des Sachkunde-Nachweises für Ihre Mitarbeiter zu erhalten sind die unterschiedlichen Auflagen der einzelnen Bundesländer zu erfüllen. Dazu können Sie die landesspezifischen Bestimmungen durch den Mausklick auf Ihr Bundesland einsehen. Bei Ländern, die keine zusätzlichen landesspezifischen Vorschriften zu den im Glücksspiel-Staatsvertrag genannten Regelungen erlassen haben, gelten die auf unserer Standardseite aufgeführten Richtlinien. Die zusätzliche Anpassung des Sachkunde-Nachweises für Bundesländer mit eigenen landesspezifischen Regelungen erfordern  für Ihren Betrieb ein spezielles, angepasstes Sozialkonzept. Die zusätzlichen Kosten sind bei den davon betroffenen Bundesländern in den landesspezifischen Regelungen mit aufgelistet:

Thüringen: Zur Erlangung des Sachkundenachweises wird eine 12-stündige Schulung  “face to face” mit einer maximalen Gruppenstärke von 15 Teilnehmern von der Regierung vorgeschrieben.

Die Regelungen der Bundesländer für die Erlangung des Sachkundenachweises sind nicht einheitlich. Halten Sie die Kosten für Ihren Betrieb so gering wie möglich. Nutzen Sie diese unterschiedlichen Regelungen dazu, das Sozialkonzept zusammen mit dem erforderlichen Sachkundenachweis kurzfristig von uns kostengünstig zu erwerben.