Anhang Sozialkonzept

Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht

Zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht gelten die folgenden Richtlinien:

A. Die Veranstalter

  • benennen Beauftragte für die Entwicklung von Sozialkonzepten,
  • erheben Daten über die Auswirkungen der von ihnen angebotenen  Glücksspiele auf die Entstehung von Glücksspielsucht und berichten hierüber sowie über den Erfolg der von ihnen zum Spielerschutz getroffenen Maßnahmen alle zwei Jahre den Glücksspielaufsichtsbehörden,
  • schulen das für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels eingesetzte Personal in der Früherkennung von problematischen Spielverhalten, zum Beispiel dem plötzlichen Anstieg des Entgelts oder der Spielfrequenz,
  • schließen das in den Annahmestellen beschäftigte Personal vom dort angebotenen Glücksspiel aus,
  • ermöglichen es den Spielern, ihre Gefährdung einzuschätzen, und
  • richten eine Telefonberatung mit einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer ein.

B. Eine Information über Höchstgewinne ist mit der Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust zu verbinden.

C. Die Vergütung der leitenden Angestellten von Glücksspielveranstaltern darf nicht abhängig vom Umsatz berechnet werden.